Technischer Feinschliff für bessere Suchergebnisse

Um eine bessere und nachhaltigere Platzierung bei Google, aber auch bei den anderen Suchmaschinen zu erreichen, haben technische Anpassungen an den Suchergebnissen vorgenommen.

Zu vielen Branchen haben wir nun Schlüsselwörter hinterlegt, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Branche stehen. Ebenso gibt es zu vielen Fachgebieten einen beschreibenden Text. Die Schlüsselwörter erscheinen auf der Suchergebnis-Seite direkt ganz oben. Sofern ein Beschreibungstext hinterlegt ist, erscheint dieser auf der linken Seite unter dem Suchformular.

Wenn zu Ihrer Branche keine Schlüsselwörter oder kein Beschreibungstext hinterlegt sind, senden Sie uns einfach Ihren Vorschlag per Email!



Herbstzeit = Sturmzeit

Ärger mit der Versicherung, Gutachter einschalten

Der Herbst bringt goldene Blätter, reife Äpfel und letzte sonnige Tage mit sich, aber auch Stürme, Hegel und andere unwirtliche Witterungsbedingungen. Dadurch können diverse Schäden entstehen, die nicht nur den Schaden selbst bedeuten, sondern vor allem langwierige Streitgespräche mit der Versicherung, die den Schaden übernehmen sollte. Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es durchaus verständlich, dass Versicherungen immer weniger Schadensfälle übernehmen wollen – noch dazu kommt es im Herbst vermehrt zu Schäden, die oft nicht eindeutig eingeordnet werden können. In solchen Situationen sollte man sich gar nicht erst auf nervenaufreibende Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft einlassen, sondern sofort einen Gutachter hinzuziehen.

Was leistet der Gutachter?

Beim Gutachter handelt es sich um eine Person, die fachlich dazu qualifiziert ist, Schäden an Objekten auf einen bestimmten Einfluss zurückzuführen. Eingesetzt werden sie vor allem durch die Versicherung selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden sich tatsächlich so ereignet hat, wie der Versicherungsnehmer ihn beschrieben hat. In solchen Fällen wird das beschädigte Objekt vom Gutachter analysiert und es wird festgestellt, ob der Schaden wie beschrieben entstanden ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Wann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden?

Viele typische Herbstschäden werden von Versicherungen nicht ohne weiteres übernommen. Die meisten Gesellschaften suchen stattdessen nach einer Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch Argumentation zu entgehen, bis die Versicherungsnehmer entnervt aufgeben und selbst den Schaden bezahlen. Damit wären allerdings alle monatlichen Beiträge für die Versicherung Geldverschwendung gewesen – das muss nicht sein. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt für einen Gutachter dann gekommen, wenn man erkennt, dass die Versicherung eine Diskussion begonnen hat, die sich ohne die Meinung eines Fachmanns nicht lösen lassen würde.

Häuser oder Hausdächer, die gegen Sturmschäden versichert sind, werden bei besonders schweren Herbststürmen von dieser Gebrauch machen müssen. Die Schäden sind oft so teuer, dass die Hausbesitzer sie niemals selbst tragen könnten. Vor allem dann, wenn durch die Schäden am Dach noch zusätzliche Wasserschäden dazugekommen sind, ist es kritisch. Der Gutachter kann nachvollziehen, welche Folgeschäden durch die Beschädigung des Dachs entstanden sind, wodurch die Versicherung gezwungen ist, auch diese vertragsgemäß zu übernehmen.

Typische Witterungsschäden im Herbst sind Schäden am Auto. Herunterfallende Äste, Kastanien, Eicheln oder sogar größere Tannenzapfen können schnell dafür sorgen, dass das Auto auf verschiede Art und Weise beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei nur um das Fensterglas, wofür die Glasversicherung Zahlungen leisten müsste – die Kosten wären für die meisten Menschen zwar nur lästig, sollten aber dennoch von der Versicherung übernommen werden, da sie gerade zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Bei größeren, schwereren Ästen kann es durchaus auch zu Karosserieschäden kommen, deren Reparatur nicht mehr ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Besonders Hagelschäden können auch das ganze Auto betreffen. Größere Hagelkörner können Scheiben einschlagen, Dellen in die Karosserie schlagen und das gesamte Auto damit fahrunfähig machen.

Der Gutachter der Versicherung

Versicherungsgesellschaften verfügen über eigene Gutachter. Diese werden beispielsweise zur Begutachtung des Schadens eingesetzt, wenn sich zwei Versicherungen darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Dies kann auch im Herbst relevant sein – durch nasse Straßen, Nebel und die frühe Dunkelheit kann es mit höherer Wahrscheinlichkeit auch zu Verkehrsunfällen kommen, deren Hergang geklärt werden muss. Versicherungen schicken aber auch dann ihre eigenen Gutachter zum beschädigten Objekt, wenn sie sich erhoffen, weniger Geld dafür auszahlen zu müssen, als ursprünglich vereinbart wurde.

Wenn es zum Streit mit der Versicherung über einen entstandenen Schaden kommt, sollte man daher nicht auf den Gutachter vertrauen, den sie zur Beurteilung des Sachverhaltes schickt. Stattdessen kann man sich viel Zeit sparen und sich direkt an den Anwalt wenden. Dieser wird den Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter herstellen, der den Sachverhalt ebenfalls prüft und weder vom Versicherungsnehmer noch von der Gesellschaft beeinflusst ist. Auf diese Weise erhält man eine fachlich richtige Beurteilung und muss nicht darauf vertrauen, dass die Angaben der Versicherungsgesellschaft richtig sind. Auf den Gutachter kann man dabei bestehen, wenn man erkennt, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung sinnlos wäre. Wenn man selbst Recht behält, muss die Versicherung die Kosten des Gutachters übernehmen – bei einem Verkehrsunfall muss er von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Wichtig: Schutzvorkehrungen treffen

Selbst einem unabhängigen Gutachter wird es nicht verborgen bleiben, wenn man selbst eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Ein marodes Dach, das nicht erneuert wurde, obwohl offensichtlich gewesen wäre, dass es eine Aufbesserung nötig hätte, kann auch vom Gutachter nicht beschönigt werden, wenn es beim Sturm beschädigt wurde. Dasselbe gilt auch fürs Auto: Es sollte nach Möglichkeit immer möglichst sicher untergestellt werden, auch der Fahrstil sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Solange man allerdings diese grundsätzlichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet und das Eigentum nach Kräften vor Schäden schützt, kann der Gutachter eine wertvolle Hilfe dabei sein, auch vor der Versicherungsgesellschaft Recht zu bekommen.



Beeidigung & Vereidigung – der Unterschied

Uneinheitliche Sprachregelungen sorgen für erhebliche Verwirrung

Wer die Berichterstattung über anhängige Verfahren und über die hoch interessante Thematik Gutachter/Sachverständige aufmerksam verfolgt, merkt sicherlich, dass es hier des Öfteren zu einer gehörigen Verwirrung bei den Begrifflichkeiten kommt. Selbst die Gesetze und Verordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer sprechen hier nicht immer eine einheitliche Sprache.

Hier einige Versuche der Klarstellung: Wenn eine vereidigte zertifizierte Sachverständige oder ein staatlich beeideter und anerkannter Sachverständiger die Aussagen des erbrachten Gutachtens vor Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens noch einmal unter Eid bestätigen soll, so spricht man von einer Beeidigung.

Der in der Umgangssprache häufig anzutreffende Begriff der "Vereidigung" ist sowohl hier als auch im Zusammenhang mit Zeugenaussagen unter Eid vor einem Gericht eigentlich nicht zutreffend. Bereits das Gesetz, im Falle einer Zeugenaussage beeideten Zeugenaussage vor Gericht zum Beispiel der § 452 ZPO (Zivilprozessordnung), spricht schon in seiner Überschrift von einer "Beeidigung der Partei". Gemeint ist mit dem Begriff "Partei" jede in einem Prozess beteiligte juristische oder natürliche Person, neben Zeugen und Anwälten also auch nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, den Begriff Vereidigung gibt es natürlich auch außerhalb von Sachverständigen und Gutachten, sie bezeichnet im Allgemeinen aber andere Vorgänge. Vereidigt werden beispielsweise die zukünftigen Inhaber politischer Ämter, in manchen Ländern und Bundesländern sogar alle Beamten im Staatsdienst, in vielen Fällen auch die Angehörigen der Streitkräfte und der Polizeiorgane. In einigen Ländern, beispielsweise den USA, werden sogar alle zukünftigen Staatsbürger offiziell auf die Verfassung vereidigt.



Voraussetzungen für nicht zertifizierte Gutachter und zertifizierte Sachverständige

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Gutachter sind natürlich Expertenwissen und Sachkunde auf einem komplexen Fachgebiet. "Gutachter" beziehungsweise "Gutachterin" darf sich in Deutschland jeder nennen, auch ohne objektiven und staatlich geprüften Nachweis der tatsächlich vorhandenen Sachkunde.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Bezeichnung "Sachverständiger" aus, diese zählt zu den so genannten geschützten Berufsbezeichnungen und darf somit auch nur von Personen geführt werden, die ihre Qualifikation und ihre Sachkunde vor staatlichen Stellen nachgewiesen haben und als Sachverständige vereidigt wurden.

Zur Veranschaulichung: Jeder Architekt, Statiker oder Ingenieur kann Gutachter sein und Gutachten erstellen, zum Sachverständigen in Baufragen werden sie allerdings erst durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Ganz ähnlich sieht es zum Beispiel auf dem wichtigen Gebiet der Übersetzungen aus. Jeder mit den entsprechenden Sprachfertigkeiten kann eine Übersetzung oder eine sprachliches Gutachten erstellen, nur als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzter beziehungsweise Dolmetscher dürfen sich diese Fachkräfte aber tatsächlich als Sachverständige bezeichnen. In diesem Fall sind sie also Sachverständige im Bereich der Sprachmittlung.

Der Sinn dieser Reglementierung liegt auf der Hand, denn an die Güte der erstellten Übersetzungen beziehungsweise der erstellten Baugutachten werden von Behörden und anderen staatlichen Stellen in der Praxis schließlich hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt.



Nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige

Obwohl die Bezeichnungen Gutachter und Sachverständige im allgemeinen Sprachgebrauch vielfach als Synonyme verwendet werden, bestehen einige fundamentale Unterschiede zwischen den Bereichen Sachverständige und nicht staatlich anerkannte Gutachter. Unter einem Gutachter sind nämlich erst einmal nur Personen zu verstehen, die eine besonderes Expertenwissen und eine besondere Sachkunde auf einem speziellen fachlichen Gebiet besitzen.

Einzige Voraussetzung um als Gutachter in Frage zu kommen, ist also ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen. Die von einer Gutachterin oder einem Gutachter abgegebene Stellungnahme trägt dann meist die Bezeichnung Gutachten, Stellungnahme oder Expertise. Der Begriff "Gutachter/in" ist so auch keine offizielle Berufsbezeichnung, sondern bezeichnet lediglich eine berufliche Funktion, die von einem Experten, meist zusätzlich zur eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit, ausgeübt wird.

Erst durch eine offizielle Bestellung und meist auch eine damit verbundene Vereidigung durch staatliche Stellen werden aus nicht zertifizierten Gutachter und nicht staatlich anerkannten Gutachtern dann zertifizierte Sachverständige und staatlich anerkannte Sachverständige.



Serverumzug vollzogen

Seit August befinden sich die Seiten von Gutachter-Info.de und die dazugehörigen Postfächer auf einem neuen Server. Durch die gestiegenen Anfragen an den Server, haben wir unsere Kapazitäten vergrößert und die Datenbank für Gutachter und Sachverständige auf einen neuen, leistungsstärkeren Server umgezogen.

Der Umzug lief reibungslos ab – die Webseite von Gutachter-Info.de läuft nun auf einem Dell PowerEdge HP Proliant mit einer 8 Cores Intel Xeon CPU und einem Arbeitsspeicher von 3 GB.



Gewinner unseres letzten Gewinnspiels

An dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch an die Gewinner unseres letzten Gewinnspiels, bei dem wir 8x 25 Euro Gutscheine von Amazon verlost haben. Die Gewinne erhaltet ihr in den nächsten Tagen per Email bzw. per Post.

Die Gewinner

  1. Tobis-Blog.de
  2. Pixeltunes.de
  3. Silvias Blog
  4. Geschenkefuxx
  5. Northcoaster
  6. Produkttester Blog
  7. Gewinnspieldealer.de
  8. Britas Welt


Neues Gewinnspiel – 8x 25 Euro Amazon-Gutschein gewinnen

Nach dem letzten Gewinnspiel starten wir nun eine neue Möglichkeit, um an einen von 8 Amazon-Gutscheinen im Wert von jeweils 25 Euro zu kommen.

So nimmt man am Gewinnspiel teil:

- Setze einen Backlink auf www.Gutachter-Info.de mit einem der folgenden Linktexte:
Gutachter, Sachverständige, Sachverständiger, Gutachter + dein Bundesland (z.B. Gutachter Bremen).
- Setze ebenfalls ein Link auf dieses Gewinnspiel, damit wir den Trackback empfangen können.

Jeder Trackback, der bis zum 14. April 30. April eingeht, nimmt am Gewinnspiel teil. Die Auslosung findet am 15. April 1. Mai 2010 statt.
Sofern kein Trackback ankommt, hinterlasst einfach die URL mit der Seite, die den Link zu uns enthält.

Viel Erfolg!

Update: Wir haben das Gewinnspiel einmalig bis zum 30. April verlängert. An den Teilnahmebedingungen ändert sich nichts.

Update 2: Die Gewinner wurden/werden bis Ende nächster Woche per Email benachrichtigt.

Update 3: An alle Teilnehmer: Leider war ich in den letzten Wochen verhindert und da ich für das Gewinnspiel verantwortlich war, konnte niemand anderes die Auslosung vornehmen. Es tut mir sehr Leid! Ich werde nun die Auslosung vornehmen, einen neuen Beitrag verfassen und dort die Gewinner auflisten. VIEL ERFOLG!



Schimmel in der Wohnung

Für die Mieter ist es immer ein Schock: beim Blick hinter den Schrank, das Sofa oder in die Zimmerecke zeigt sich Schimmel. Still und leise hat sich an der Wand ein dunkler, pelzartiger Belag gebildet. Für die Betroffenen eine Katastrophe, aber keine Seltenheit – denn der Schimmelpilz ist nicht besonders anspruchsvoll: 20 Grad Celsius und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit genügen ihm, um loszulegen.

Oft wird nun bei kleineren Flächen mit Mittelchen aus dem Baumarkt versucht, der Lage Herr zu werden. Vielfach ist der Erfolg aber nur von kurzer Dauer, denn gerade wenn bauliche Mängel Ursache des Schimmelbefalls sind, können diese Selbstversuche nur einen vorübergehenden und kosmetischen Effekt haben. Spätestens wenn der Schimmelpilz sich immer wieder durchsetzt und dabei in atemberaubender Geschwindigkeit sein Territorium erweitert, wird der Anruf beim Vermieter unumgänglich.

Das ist dann oft der Punkt, an dem sich die Fronten schnell verhärten. Beide Seiten finden in der Regel genügend Argumente, die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Verantwortungsbereich des jeweils anderen zu vermuten. Während die Mieter Fehler im baulichen Zustand des Hauses als Ursache annehmen, unterstellen die Vermieter gern – und oftmals ebenso voreilig – falsches Heizverhalten, unzureichende Lüftung und unsachgemäße Aufstellung der Möbel durch die Mieter. Die wahren Gründe der oftmals komplexen Entstehungsweise des Schimmelpilzbefalls werden dabei meist nur sehr unzureichend diagnostiziert. Das Zusammenspiel von baulichen Besonderheiten, jahreszeitlich bedingten Wetterextremen und individuellem Mieterverhalten bei Lüftung und Heizung kann in dieser festgefahrenen Situation vielfach von beiden Parteien nicht mehr objektiv beurteilt werden.

Dabei nützt dieses Beharren auf dem jeweils eigenen Standpunkt nur einem: dem Schimmelpilz. Während Telefonate und Schriftstücke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hin- und hergehen, halbherzige und unzureichende Maßnahmen ergriffen werden, kann er sich weiter einnisten und ausbreiten. Und dabei wäre eigentlich wirkungsvolles und zügiges Vorgehen angebracht: Schimmelpilze in Wohnräumen sehen nicht nur hässlich aus, sie zerstören langfristig Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. So führen sie oft zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Augenentzündungen und Hauterkrankungen – in extremen Fällen sogar zu Neurodermitis. Sogar der direkte Befall innerer Organe durch den Schimmelpilz ist möglich.

Bevor Mieter und Vermieter also wutentbrannt jeden Dialog abbrechen und sich erst wieder vor Gericht treffen, sollten sie vielmehr mit kühlem Kopf und rechtzeitig darüber nachdenken, einen neutralen Gutachter oder Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann – wissenschaftlich fundiert – am besten die gesamte Situation mit all ihren Wechselwirkungen überschauen und dabei feststellen, welche der möglichen Faktoren zum Schimmelpilzbefall geführt haben. Er wird Vorschläge unterbreiten, wie kompetent Abhilfe geschaffen werden kann. Zudem ist er mittels moderner Diagnosetechnik in der Lage zu prüfen, ob und welche Gesundheitsgefahr von dem im konkreten Fall vorliegenden Schimmelpilz ausgeht.

Ein von Mieter und Vermieter gemeinsam beauftragter, neutraler Gutachter ist bei Schimmelpilzbefall in Wohnräumen also eine kluge Investition für alle Beteiligten: gut für eine wirkungsvolle und ursächliche Behebung des Problems, gut für die Bausubstanz und gut für die Gesundheit der Bewohner.



Wir verlosen 5+3x 20 Euro Amazon-Gutscheine

Wir möchten Gutachter-Info.de bekannter machen und verlosen deshalb unter allen Teilnehmern bis zum 15. März 2010

5x einen Gutschein von Amazon im Wert von 20 Euro

Und das sind die Teilnahmebedingungen:

  1. Du betreibst einen eigenen Blog oder eine eigene Homepage
  2. Schreibe einen Artikel, der mindestens 150 Wörter lang ist
  3. Setze bitte einen Link auf www.Gutachter-Info.de mit dem Schlagwort “Gutachter” oder “Sachverständiger”
  4. Und hierüber kannst du schreiben:
    1. Stelle den Service von Gutachter-Info vor
    2. Oder beschreibe, in welcher Situation du schon mal einen Gutachter in Anspruch genommen hast – oder in welcher Situation du einen Gutachter oder Sachverständigen benötigt hättest.
      Beispiele
      1. ein Autounfall
      2. ein Elektroschaden nach einem Blitzschlag
      3. beim Verkauf von Antiquitäten
      4. beim Kauf oder Bau eines Hauses
      5. Schimmel in der Wohnung/Ärger mit dem Vermieter
      6. Schäden am Haus/Wohnung nach einem Unwetter
      7. Falsche Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus
    3. Oder schreibe eine kurze Geschichte und stelle dir vor du wärst ein Gutachter. Beschreibe dein Fachgebiet und wofür du dich am meisten interessierst.
      Beispiele
      1. Programmierer – Gutachter für Software
      2. Designer/Grafiker – Gutachter für Grafik und Design, Bildbearbeitung etc..
  5. Verlinke auf dieses Gewinnspiel und sende so einen Trackback. Jeder Trackback nimmt (nach Prüfung) automatisch am Gewinnspiel teil. Wird dein Trackback nicht angezeigt, so hinterlasse am besten auch einen Kommentar mit der URL zu deinem Beitrag.
  6. Wenn Du willst, kannst du auch gern unser Logo oder ein Screenshot unserer Seite einbinden. Unsere Logos findest du hier ganz unten.

Eine zusätzliche Gewinnchance – 5 Blogger “werben”

Wer 5 andere Blogger davon überzeugt an diesem Gewinnspiel teilzunehmen, der erhält eine zusätzliche Gewinnchance auf einen von insgesamt 3 weiteren 20 Euro Gutschein von Amazon. Hierzu müssen die “geworbenen” Blogger lediglich auf deinen eigenen Beitrag verlinken. Wenn du 5 Blogger geworben hast, teile uns die URLs in den Kommentaren oder per Email mit. Wenn du also selbst einen Beitrag schreibst und 5 Blogger auf das Gewinnspiel hinweist, kannst du also insgesamt 40 Euro gewinnen!

Und jetzt wünschen wir dir viel Spaß und Erfolg!