Für die Mieter ist es immer ein Schock: beim Blick hinter den Schrank, das Sofa oder in die Zimmerecke zeigt sich Schimmel. Still und leise hat sich an der Wand ein dunkler, pelzartiger Belag gebildet. Für die Betroffenen eine Katastrophe, aber keine Seltenheit – denn der Schimmelpilz ist nicht besonders anspruchsvoll: 20 Grad Celsius und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit genügen ihm, um loszulegen.
Oft wird nun bei kleineren Flächen mit Mittelchen aus dem Baumarkt versucht, der Lage Herr zu werden. Vielfach ist der Erfolg aber nur von kurzer Dauer, denn gerade wenn bauliche Mängel Ursache des Schimmelbefalls sind, können diese Selbstversuche nur einen vorübergehenden und kosmetischen Effekt haben. Spätestens wenn der Schimmelpilz sich immer wieder durchsetzt und dabei in atemberaubender Geschwindigkeit sein Territorium erweitert, wird der Anruf beim Vermieter unumgänglich.
Das ist dann oft der Punkt, an dem sich die Fronten schnell verhärten. Beide Seiten finden in der Regel genügend Argumente, die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Verantwortungsbereich des jeweils anderen zu vermuten. Während die Mieter Fehler im baulichen Zustand des Hauses als Ursache annehmen, unterstellen die Vermieter gern – und oftmals ebenso voreilig – falsches Heizverhalten, unzureichende Lüftung und unsachgemäße Aufstellung der Möbel durch die Mieter. Die wahren Gründe der oftmals komplexen Entstehungsweise des Schimmelpilzbefalls werden dabei meist nur sehr unzureichend diagnostiziert. Das Zusammenspiel von baulichen Besonderheiten, jahreszeitlich bedingten Wetterextremen und individuellem Mieterverhalten bei Lüftung und Heizung kann in dieser festgefahrenen Situation vielfach von beiden Parteien nicht mehr objektiv beurteilt werden.
Dabei nützt dieses Beharren auf dem jeweils eigenen Standpunkt nur einem: dem Schimmelpilz. Während Telefonate und Schriftstücke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hin- und hergehen, halbherzige und unzureichende Maßnahmen ergriffen werden, kann er sich weiter einnisten und ausbreiten. Und dabei wäre eigentlich wirkungsvolles und zügiges Vorgehen angebracht: Schimmelpilze in Wohnräumen sehen nicht nur hässlich aus, sie zerstören langfristig Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. So führen sie oft zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Augenentzündungen und Hauterkrankungen – in extremen Fällen sogar zu Neurodermitis. Sogar der direkte Befall innerer Organe durch den Schimmelpilz ist möglich.
Bevor Mieter und Vermieter also wutentbrannt jeden Dialog abbrechen und sich erst wieder vor Gericht treffen, sollten sie vielmehr mit kühlem Kopf und rechtzeitig darüber nachdenken, einen neutralen Gutachter oder Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann – wissenschaftlich fundiert – am besten die gesamte Situation mit all ihren Wechselwirkungen überschauen und dabei feststellen, welche der möglichen Faktoren zum Schimmelpilzbefall geführt haben. Er wird Vorschläge unterbreiten, wie kompetent Abhilfe geschaffen werden kann. Zudem ist er mittels moderner Diagnosetechnik in der Lage zu prüfen, ob und welche Gesundheitsgefahr von dem im konkreten Fall vorliegenden Schimmelpilz ausgeht.
Ein von Mieter und Vermieter gemeinsam beauftragter, neutraler Gutachter ist bei Schimmelpilzbefall in Wohnräumen also eine kluge Investition für alle Beteiligten: gut für eine wirkungsvolle und ursächliche Behebung des Problems, gut für die Bausubstanz und gut für die Gesundheit der Bewohner.
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Petra sagt
Danke für diesen tollen Bericht. Ich bin selbst Betroffene. Hab vor Jahren in einem schlecht ausgetrocknetem Neubau gewohnt wo sich sehr schnell Schimmel breit machte. Auch unser damaliger Vermieter war der Meinung wir alle, über 30 Mieter, hätten schlecht gelüftet. Wir haben damals alle zusammen geschmissen und einen Sachverständigen beauftragt. Die Schuld damals lag definitiv beim Vermieter. Er mußte alle Schimmelbefälle beseitigen. Leider wurden während dieser Zeit nicht nur Kinder, sondern auch wir Erwachsene krank. Bei mir war bzw. ist es am schlimmsten mit einer Schimmelpilzallergie. Auch jetzt lebe ich in einem Mietshaus mit vielen Wohnungen. Keine Wohnung hier ist Schimmelfrei und mir geht es nicht wirklich gut. Verquollene, entzündete Augen, ständig laufende Nase und Neurodermitis an einigen Körperstellen. Leider kommt hier kaum jemand gegen die Vermieter an. Und über ausreichende finanzielle Mittel um mein Recht durchzukämpfen, habe ich nicht. Mir bleibt nichts anderes übrig als mir eine neue Wohnung zu suchen.
Ich kann nur jedem raten, frühzeitig, schon bei den kleinsten Anzeichen von Schimmel etwas zu unternehmen und, ganz wichtig, sich mit richtigem Lüften vertraut machen.
LG Petra
16. März 2010 um 20:49
Tobias Hauser sagt
Danke für diesen schönen Bericht. Aus meiner Erfahrung zeigt sich, dass sich bei Mietverhältnissen oft die Fronten verhärten. Egal ob Schimmel oder andere Dinge. Ein neutraler Vermittler ist in solchen Angelegenheiten immer ein gute Wahl. Egal ob Sachverständiger, Makler oder Mediator.
17. Mai 2010 um 14:36
Dr. Axel Mölders sagt
Es ist immer wieder das gleiche. Der Mieter führt Schimmelpilzbefall auf Baumängel und der Vermieter führt das Phänomen auf falsches Lüftungsverhalten zurück.
Häufig wird ein Vermieter aber nur dann auf Grund der asymmetrischen Rechtsprechung den Gerichtsweg einschlagen, wenn die Sachlage offensichtlich ist. So z. B. wenn ein Mieter berufsbedingt mehrmonatig ausser Haus ist, die Pflanzen durch eine Haushaltshilfe giessen lässt und ein mehrwöchiges Fenster Offen-Protokoll, welches durch Dritte erstellt wurde, permanent geschlossene Fenster aufweist.
Wenn dann auf Vorschlag des Gerichtes dann noch ein notorischer, scheinbar voreingenommener mieteraffiner Sachverständiger vorgeschlagen und akzeptiert wird (vgl. Dipl.-Ing Peter-Schwedler: Offener Brief zum Schimmel in Gebäuden v. 01.10.2010) dann ist das Recht ernsthaft gefährdet.
So auch in einem Haus von mir im Jahre 1999, wo Herr Dipl.-Ing. Schwedler schimmelpilzverursachende Baumängel gerichtsverwertbar auflistete. Daraufhin wurde vermieterseits die Wohnung komplett saniert (Schimmelbeseitigung und Neuanstrich) – auf die Beseitigung der Baumängel lt. Herrn Schwedler wegen Nichtnachvollziehbarkeit durch den Vermieter verzichtet und in den 7 Folgejahren nie wieder ein Schimmelpilzbefall festgestellt. Noch heute, d.h. 11 Jahre später, wohnt derselbe Mieter in der Wohneinheit zur Zufriedenheit beider Seiten. Die Kosten des Schimmelpilzbefalls trägt in diesem Fall nicht der Verursacher, sondern der Vermieter – allerdings offensichtlich bedingt durch ein gerichtliches Fehlurteil auf Basis eines tendenziellen Falschgutachtens. So schlau ist man allerdings immer erst, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist.
13. September 2010 um 12:55
Peter Schwedler sagt
Es ist immer das gleiche. Nicht die Qualifikation des Sachverständigen und seine konkreten baukonstruktiven Feststellungen zählen, sondern Menschen werden abqualifiziert, wenn es um das Wohl und den Geldbeutel des Vermeiters geht. Dann gilt auch nicht mehr die Respektgrenze der Zivilisation, sondern es wird d’rauf gehauen. Im Gutachten wurden die eindeutigen Baumängel aufgelistet, -.und zwar technisch nachweislich, sonst wäre das Urteil nicht zustande gekommen. Bei der Bautechnik gibt es nur schwarz oder weiß. Die Abqualifizierungen sind nichts anderes als unbewiesenes Gejammer eines Hauseigentümers, für den das Mieterinteresse nicht zählt. Es ist schon schlimm genug, dass ein Hauseigentpümer einen Prozeß führt, statt seine Immobilie in Ordnung zu halten. Der Leser mag hier entscheiden, wer das Recht gefährdet!
1. Januar 2011 um 18:36
parcus sagt
Hallo,
wer sich näher mit dem Thema auseinander setzen möchte,
dem empfehle ich den “Leitfaden gesünder Wohnen” vom Umweltbundesamt.
http://www.forum-hausbau.de/gesuender-wohnen-aber-wie—481–t.html
27. Februar 2011 um 21:41
Sarah sagt
Sehr interessanter Beitrag.
Habe für alle Interessierten ein zusätzliches Interview zum Thema: http://www.kmu-interview.de/schaedlingsbekaempfer-dr-dicht-in-paderborn/
4. März 2011 um 14:56