Archive for the ‘Allgemein’ Category

Herbstzeit = Sturmzeit

Dienstag, Oktober 26th, 2010

Ärger mit der Versicherung, Gutachter einschalten

Der Herbst bringt goldene Blätter, reife Äpfel und letzte sonnige Tage mit sich, aber auch Stürme, Hegel und andere unwirtliche Witterungsbedingungen. Dadurch können diverse Schäden entstehen, die nicht nur den Schaden selbst bedeuten, sondern vor allem langwierige Streitgespräche mit der Versicherung, die den Schaden übernehmen sollte. Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es durchaus verständlich, dass Versicherungen immer weniger Schadensfälle übernehmen wollen – noch dazu kommt es im Herbst vermehrt zu Schäden, die oft nicht eindeutig eingeordnet werden können. In solchen Situationen sollte man sich gar nicht erst auf nervenaufreibende Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft einlassen, sondern sofort einen Gutachter hinzuziehen.

Was leistet der Gutachter?

Beim Gutachter handelt es sich um eine Person, die fachlich dazu qualifiziert ist, Schäden an Objekten auf einen bestimmten Einfluss zurückzuführen. Eingesetzt werden sie vor allem durch die Versicherung selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden sich tatsächlich so ereignet hat, wie der Versicherungsnehmer ihn beschrieben hat. In solchen Fällen wird das beschädigte Objekt vom Gutachter analysiert und es wird festgestellt, ob der Schaden wie beschrieben entstanden ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Wann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden?

Viele typische Herbstschäden werden von Versicherungen nicht ohne weiteres übernommen. Die meisten Gesellschaften suchen stattdessen nach einer Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch Argumentation zu entgehen, bis die Versicherungsnehmer entnervt aufgeben und selbst den Schaden bezahlen. Damit wären allerdings alle monatlichen Beiträge für die Versicherung Geldverschwendung gewesen – das muss nicht sein. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt für einen Gutachter dann gekommen, wenn man erkennt, dass die Versicherung eine Diskussion begonnen hat, die sich ohne die Meinung eines Fachmanns nicht lösen lassen würde.

Häuser oder Hausdächer, die gegen Sturmschäden versichert sind, werden bei besonders schweren Herbststürmen von dieser Gebrauch machen müssen. Die Schäden sind oft so teuer, dass die Hausbesitzer sie niemals selbst tragen könnten. Vor allem dann, wenn durch die Schäden am Dach noch zusätzliche Wasserschäden dazugekommen sind, ist es kritisch. Der Gutachter kann nachvollziehen, welche Folgeschäden durch die Beschädigung des Dachs entstanden sind, wodurch die Versicherung gezwungen ist, auch diese vertragsgemäß zu übernehmen.

Typische Witterungsschäden im Herbst sind Schäden am Auto. Herunterfallende Äste, Kastanien, Eicheln oder sogar größere Tannenzapfen können schnell dafür sorgen, dass das Auto auf verschiede Art und Weise beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei nur um das Fensterglas, wofür die Glasversicherung Zahlungen leisten müsste – die Kosten wären für die meisten Menschen zwar nur lästig, sollten aber dennoch von der Versicherung übernommen werden, da sie gerade zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Bei größeren, schwereren Ästen kann es durchaus auch zu Karosserieschäden kommen, deren Reparatur nicht mehr ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Besonders Hagelschäden können auch das ganze Auto betreffen. Größere Hagelkörner können Scheiben einschlagen, Dellen in die Karosserie schlagen und das gesamte Auto damit fahrunfähig machen.

Der Gutachter der Versicherung

Versicherungsgesellschaften verfügen über eigene Gutachter. Diese werden beispielsweise zur Begutachtung des Schadens eingesetzt, wenn sich zwei Versicherungen darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Dies kann auch im Herbst relevant sein – durch nasse Straßen, Nebel und die frühe Dunkelheit kann es mit höherer Wahrscheinlichkeit auch zu Verkehrsunfällen kommen, deren Hergang geklärt werden muss. Versicherungen schicken aber auch dann ihre eigenen Gutachter zum beschädigten Objekt, wenn sie sich erhoffen, weniger Geld dafür auszahlen zu müssen, als ursprünglich vereinbart wurde.

Wenn es zum Streit mit der Versicherung über einen entstandenen Schaden kommt, sollte man daher nicht auf den Gutachter vertrauen, den sie zur Beurteilung des Sachverhaltes schickt. Stattdessen kann man sich viel Zeit sparen und sich direkt an den Anwalt wenden. Dieser wird den Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter herstellen, der den Sachverhalt ebenfalls prüft und weder vom Versicherungsnehmer noch von der Gesellschaft beeinflusst ist. Auf diese Weise erhält man eine fachlich richtige Beurteilung und muss nicht darauf vertrauen, dass die Angaben der Versicherungsgesellschaft richtig sind. Auf den Gutachter kann man dabei bestehen, wenn man erkennt, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung sinnlos wäre. Wenn man selbst Recht behält, muss die Versicherung die Kosten des Gutachters übernehmen – bei einem Verkehrsunfall muss er von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Wichtig: Schutzvorkehrungen treffen

Selbst einem unabhängigen Gutachter wird es nicht verborgen bleiben, wenn man selbst eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Ein marodes Dach, das nicht erneuert wurde, obwohl offensichtlich gewesen wäre, dass es eine Aufbesserung nötig hätte, kann auch vom Gutachter nicht beschönigt werden, wenn es beim Sturm beschädigt wurde. Dasselbe gilt auch fürs Auto: Es sollte nach Möglichkeit immer möglichst sicher untergestellt werden, auch der Fahrstil sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Solange man allerdings diese grundsätzlichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet und das Eigentum nach Kräften vor Schäden schützt, kann der Gutachter eine wertvolle Hilfe dabei sein, auch vor der Versicherungsgesellschaft Recht zu bekommen.

Beeidigung & Vereidigung – der Unterschied

Mittwoch, Oktober 13th, 2010

Uneinheitliche Sprachregelungen sorgen für erhebliche Verwirrung

Wer die Berichterstattung über anhängige Verfahren und über die hoch interessante Thematik Gutachter/Sachverständige aufmerksam verfolgt, merkt sicherlich, dass es hier des Öfteren zu einer gehörigen Verwirrung bei den Begrifflichkeiten kommt. Selbst die Gesetze und Verordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer sprechen hier nicht immer eine einheitliche Sprache.

Hier einige Versuche der Klarstellung: Wenn eine vereidigte zertifizierte Sachverständige oder ein staatlich beeideter und anerkannter Sachverständiger die Aussagen des erbrachten Gutachtens vor Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens noch einmal unter Eid bestätigen soll, so spricht man von einer Beeidigung.

Der in der Umgangssprache häufig anzutreffende Begriff der "Vereidigung" ist sowohl hier als auch im Zusammenhang mit Zeugenaussagen unter Eid vor einem Gericht eigentlich nicht zutreffend. Bereits das Gesetz, im Falle einer Zeugenaussage beeideten Zeugenaussage vor Gericht zum Beispiel der § 452 ZPO (Zivilprozessordnung), spricht schon in seiner Überschrift von einer "Beeidigung der Partei". Gemeint ist mit dem Begriff "Partei" jede in einem Prozess beteiligte juristische oder natürliche Person, neben Zeugen und Anwälten also auch nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, den Begriff Vereidigung gibt es natürlich auch außerhalb von Sachverständigen und Gutachten, sie bezeichnet im Allgemeinen aber andere Vorgänge. Vereidigt werden beispielsweise die zukünftigen Inhaber politischer Ämter, in manchen Ländern und Bundesländern sogar alle Beamten im Staatsdienst, in vielen Fällen auch die Angehörigen der Streitkräfte und der Polizeiorgane. In einigen Ländern, beispielsweise den USA, werden sogar alle zukünftigen Staatsbürger offiziell auf die Verfassung vereidigt.

Voraussetzungen für nicht zertifizierte Gutachter und zertifizierte Sachverständige

Mittwoch, September 29th, 2010

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Gutachter sind natürlich Expertenwissen und Sachkunde auf einem komplexen Fachgebiet. "Gutachter" beziehungsweise "Gutachterin" darf sich in Deutschland jeder nennen, auch ohne objektiven und staatlich geprüften Nachweis der tatsächlich vorhandenen Sachkunde.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Bezeichnung "Sachverständiger" aus, diese zählt zu den so genannten geschützten Berufsbezeichnungen und darf somit auch nur von Personen geführt werden, die ihre Qualifikation und ihre Sachkunde vor staatlichen Stellen nachgewiesen haben und als Sachverständige vereidigt wurden.

Zur Veranschaulichung: Jeder Architekt, Statiker oder Ingenieur kann Gutachter sein und Gutachten erstellen, zum Sachverständigen in Baufragen werden sie allerdings erst durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Ganz ähnlich sieht es zum Beispiel auf dem wichtigen Gebiet der Übersetzungen aus. Jeder mit den entsprechenden Sprachfertigkeiten kann eine Übersetzung oder eine sprachliches Gutachten erstellen, nur als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzter beziehungsweise Dolmetscher dürfen sich diese Fachkräfte aber tatsächlich als Sachverständige bezeichnen. In diesem Fall sind sie also Sachverständige im Bereich der Sprachmittlung.

Der Sinn dieser Reglementierung liegt auf der Hand, denn an die Güte der erstellten Übersetzungen beziehungsweise der erstellten Baugutachten werden von Behörden und anderen staatlichen Stellen in der Praxis schließlich hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt.

Nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige

Mittwoch, September 15th, 2010

Obwohl die Bezeichnungen Gutachter und Sachverständige im allgemeinen Sprachgebrauch vielfach als Synonyme verwendet werden, bestehen einige fundamentale Unterschiede zwischen den Bereichen Sachverständige und nicht staatlich anerkannte Gutachter. Unter einem Gutachter sind nämlich erst einmal nur Personen zu verstehen, die eine besonderes Expertenwissen und eine besondere Sachkunde auf einem speziellen fachlichen Gebiet besitzen.

Einzige Voraussetzung um als Gutachter in Frage zu kommen, ist also ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen. Die von einer Gutachterin oder einem Gutachter abgegebene Stellungnahme trägt dann meist die Bezeichnung Gutachten, Stellungnahme oder Expertise. Der Begriff "Gutachter/in" ist so auch keine offizielle Berufsbezeichnung, sondern bezeichnet lediglich eine berufliche Funktion, die von einem Experten, meist zusätzlich zur eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit, ausgeübt wird.

Erst durch eine offizielle Bestellung und meist auch eine damit verbundene Vereidigung durch staatliche Stellen werden aus nicht zertifizierten Gutachter und nicht staatlich anerkannten Gutachtern dann zertifizierte Sachverständige und staatlich anerkannte Sachverständige.

Neues Gewinnspiel – 8x 25 Euro Amazon-Gutschein gewinnen

Montag, März 15th, 2010

Nach dem letzten Gewinnspiel starten wir nun eine neue Möglichkeit, um an einen von 8 Amazon-Gutscheinen im Wert von jeweils 25 Euro zu kommen.

So nimmt man am Gewinnspiel teil:

- Setze einen Backlink auf www.Gutachter-Info.de mit einem der folgenden Linktexte:
Gutachter, Sachverständige, Sachverständiger, Gutachter + dein Bundesland (z.B. Gutachter Bremen).
- Setze ebenfalls ein Link auf dieses Gewinnspiel, damit wir den Trackback empfangen können.

Jeder Trackback, der bis zum 14. April 30. April eingeht, nimmt am Gewinnspiel teil. Die Auslosung findet am 15. April 1. Mai 2010 statt.
Sofern kein Trackback ankommt, hinterlasst einfach die URL mit der Seite, die den Link zu uns enthält.

Viel Erfolg!

Update: Wir haben das Gewinnspiel einmalig bis zum 30. April verlängert. An den Teilnahmebedingungen ändert sich nichts.

Update 2: Die Gewinner wurden/werden bis Ende nächster Woche per Email benachrichtigt.

Update 3: An alle Teilnehmer: Leider war ich in den letzten Wochen verhindert und da ich für das Gewinnspiel verantwortlich war, konnte niemand anderes die Auslosung vornehmen. Es tut mir sehr Leid! Ich werde nun die Auslosung vornehmen, einen neuen Beitrag verfassen und dort die Gewinner auflisten. VIEL ERFOLG!

Schimmel in der Wohnung

Dienstag, März 2nd, 2010

Für die Mieter ist es immer ein Schock: beim Blick hinter den Schrank, das Sofa oder in die Zimmerecke zeigt sich Schimmel. Still und leise hat sich an der Wand ein dunkler, pelzartiger Belag gebildet. Für die Betroffenen eine Katastrophe, aber keine Seltenheit – denn der Schimmelpilz ist nicht besonders anspruchsvoll: 20 Grad Celsius und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit genügen ihm, um loszulegen.

Oft wird nun bei kleineren Flächen mit Mittelchen aus dem Baumarkt versucht, der Lage Herr zu werden. Vielfach ist der Erfolg aber nur von kurzer Dauer, denn gerade wenn bauliche Mängel Ursache des Schimmelbefalls sind, können diese Selbstversuche nur einen vorübergehenden und kosmetischen Effekt haben. Spätestens wenn der Schimmelpilz sich immer wieder durchsetzt und dabei in atemberaubender Geschwindigkeit sein Territorium erweitert, wird der Anruf beim Vermieter unumgänglich.

Das ist dann oft der Punkt, an dem sich die Fronten schnell verhärten. Beide Seiten finden in der Regel genügend Argumente, die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Verantwortungsbereich des jeweils anderen zu vermuten. Während die Mieter Fehler im baulichen Zustand des Hauses als Ursache annehmen, unterstellen die Vermieter gern – und oftmals ebenso voreilig – falsches Heizverhalten, unzureichende Lüftung und unsachgemäße Aufstellung der Möbel durch die Mieter. Die wahren Gründe der oftmals komplexen Entstehungsweise des Schimmelpilzbefalls werden dabei meist nur sehr unzureichend diagnostiziert. Das Zusammenspiel von baulichen Besonderheiten, jahreszeitlich bedingten Wetterextremen und individuellem Mieterverhalten bei Lüftung und Heizung kann in dieser festgefahrenen Situation vielfach von beiden Parteien nicht mehr objektiv beurteilt werden.

Dabei nützt dieses Beharren auf dem jeweils eigenen Standpunkt nur einem: dem Schimmelpilz. Während Telefonate und Schriftstücke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hin- und hergehen, halbherzige und unzureichende Maßnahmen ergriffen werden, kann er sich weiter einnisten und ausbreiten. Und dabei wäre eigentlich wirkungsvolles und zügiges Vorgehen angebracht: Schimmelpilze in Wohnräumen sehen nicht nur hässlich aus, sie zerstören langfristig Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. So führen sie oft zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Augenentzündungen und Hauterkrankungen – in extremen Fällen sogar zu Neurodermitis. Sogar der direkte Befall innerer Organe durch den Schimmelpilz ist möglich.

Bevor Mieter und Vermieter also wutentbrannt jeden Dialog abbrechen und sich erst wieder vor Gericht treffen, sollten sie vielmehr mit kühlem Kopf und rechtzeitig darüber nachdenken, einen neutralen Gutachter oder Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann – wissenschaftlich fundiert – am besten die gesamte Situation mit all ihren Wechselwirkungen überschauen und dabei feststellen, welche der möglichen Faktoren zum Schimmelpilzbefall geführt haben. Er wird Vorschläge unterbreiten, wie kompetent Abhilfe geschaffen werden kann. Zudem ist er mittels moderner Diagnosetechnik in der Lage zu prüfen, ob und welche Gesundheitsgefahr von dem im konkreten Fall vorliegenden Schimmelpilz ausgeht.

Ein von Mieter und Vermieter gemeinsam beauftragter, neutraler Gutachter ist bei Schimmelpilzbefall in Wohnräumen also eine kluge Investition für alle Beteiligten: gut für eine wirkungsvolle und ursächliche Behebung des Problems, gut für die Bausubstanz und gut für die Gesundheit der Bewohner.

Online-Redakteur/Texter (m/w) gesucht!

Donnerstag, Februar 4th, 2010

Gutachter-Info.de ist ein Portal für Sachverständige und Gutachter, dass sich auf die Vermittlung von Gutachtern an Suchende spezialisiert hat. Wir sind eine Schnittstelle zwischen Gutachtern sowie Sachverständigen und Behörden, Gerichten und Versicherungen, aber auch Privatpersonen und Firmen, die auf der Suche nach einem fachlichen Gutachten oder Rat sind. Ebenso bieten wir Sachverständigen und Gutachtern die Möglichkeit sich im Internet mit wenig Aufwand gut zugänglich und professionell zu präsentieren.

Ihre Aufgaben umfassen

Sie beteiligen sich an der redaktionellen Arbeit bei Gutachter-Info.de. Sie schreiben Texte zu verschiedensten Sachgebieten auf denen Sachverständige und Gutachter tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Texte zu Schimmelbefall in der Wohnung, KFZ-Unfällen, Antiquitäten, Büroeinrichtungen, Schmuck und Juwelen, etc..

Die Texte werden auf der Seite www.Gutachter-Info.de veröffentlicht, sowie in unserem Blog, Social Media und Newslettern. Durch Ihre kreative Art und Ihr Talent, Texte zu schreiben, genießen Sie bei uns eine hohe gestalterische Freiheit und können Ideen selbst einbringen und umsetzen.

Die Position erfordert

- Gute Kommunikationsfähigkeiten (in Wort und Schrift)

- Erfahrungen im Bereich Medien und Journalismus sind von Vorteil

- Online-Recherche zu verschiedensten Themen fällt Ihnen leicht

- Teamfähigkeit, Motivation, Flexibilität und eine selbstständige Arbeitsweise setzen wir voraus.

Wir bieten

- Freiraum für die Umsetzung Ihrer eigenen Ideen

- selbstständige redaktionelle Arbeit vom Konzept bis zur Umsetzung

- Arbeit im Home-Office

- Bezahlung auf Provisionsbasis

- Freie Zeiteinteilung

Wir freuen uns über Bewerbungen mit kurzem Lebenslauf mit Bild an allenstein@gutachter-info.de.

Zugriffszahlen für Januar 2010 versendet

Dienstag, Februar 2nd, 2010

Wir haben gestern Abend den Newsletter den Newsletter mit den Zugriffszahlen für den Monat Januar versendet.

Sollten Sie keinen Newsletter erhalten haben, so loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und überprüfen Sie, ob eine korrekte Emailadresse hinterlegt ist. Wenn Sie sich nicht einloggen können, wenden Sie sich an unseren Support.

Offizielle Gutachter-Info Gruppe bei XING

Samstag, September 19th, 2009

 Offizielle Gutachter Info Gruppe bei XING Heute wurde unsere Gruppe bei XING freigeschaltet. So können wir nun auch Gutachter und Sachverständige, die bisher lediglich bei XING aktiv sind auf unseren Service hinweisen.

Unsere Neuigkeiten werden wir nun also nicht nur auf unserem Blog sondern auch direkt in der XING-Gruppe für Gutachter und Sachverständige veröffentlichen.

Gutachter und Sachverständige für alle Fachgebiete

Donnerstag, September 10th, 2009

Gutachter-Info ist das Verzeichnis für Gutachter und Sachverständige – sowohl freie als auch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind bei uns Mitglied.

Wenn Sie Ärger mit Ihrer Mietwohnung haben, sei es Schimmelbefall im Badezimmer oder am Fenster in der Küche, unsere Experten helfen Ihnen sowohl in solchen Fällen als auch bei Wasserschäden, Brand- sowie Rauchschäden.
Fachmännischen Rat bieten Sachverständige aus den Bereichen Schimmel, Innenraumschadstoffe sowie Schäden an Gebäuden. Bei einem ungeklärten Wohnungsbrand helfen Gutachter aus dem Bereich Brandschutz und Brandursachen.