Ärger mit der Versicherung, Gutachter einschalten
Der Herbst bringt goldene Blätter, reife Äpfel und letzte sonnige Tage mit sich, aber auch Stürme, Hegel und andere unwirtliche Witterungsbedingungen. Dadurch können diverse Schäden entstehen, die nicht nur den Schaden selbst bedeuten, sondern vor allem langwierige Streitgespräche mit der Versicherung, die den Schaden übernehmen sollte. Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es durchaus verständlich, dass Versicherungen immer weniger Schadensfälle übernehmen wollen – noch dazu kommt es im Herbst vermehrt zu Schäden, die oft nicht eindeutig eingeordnet werden können. In solchen Situationen sollte man sich gar nicht erst auf nervenaufreibende Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft einlassen, sondern sofort einen Gutachter hinzuziehen.
Was leistet der Gutachter?
Beim Gutachter handelt es sich um eine Person, die fachlich dazu qualifiziert ist, Schäden an Objekten auf einen bestimmten Einfluss zurückzuführen. Eingesetzt werden sie vor allem durch die Versicherung selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden sich tatsächlich so ereignet hat, wie der Versicherungsnehmer ihn beschrieben hat. In solchen Fällen wird das beschädigte Objekt vom Gutachter analysiert und es wird festgestellt, ob der Schaden wie beschrieben entstanden ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Wann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden?
Viele typische Herbstschäden werden von Versicherungen nicht ohne weiteres übernommen. Die meisten Gesellschaften suchen stattdessen nach einer Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch Argumentation zu entgehen, bis die Versicherungsnehmer entnervt aufgeben und selbst den Schaden bezahlen. Damit wären allerdings alle monatlichen Beiträge für die Versicherung Geldverschwendung gewesen – das muss nicht sein. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt für einen Gutachter dann gekommen, wenn man erkennt, dass die Versicherung eine Diskussion begonnen hat, die sich ohne die Meinung eines Fachmanns nicht lösen lassen würde.
Häuser oder Hausdächer, die gegen Sturmschäden versichert sind, werden bei besonders schweren Herbststürmen von dieser Gebrauch machen müssen. Die Schäden sind oft so teuer, dass die Hausbesitzer sie niemals selbst tragen könnten. Vor allem dann, wenn durch die Schäden am Dach noch zusätzliche Wasserschäden dazugekommen sind, ist es kritisch. Der Gutachter kann nachvollziehen, welche Folgeschäden durch die Beschädigung des Dachs entstanden sind, wodurch die Versicherung gezwungen ist, auch diese vertragsgemäß zu übernehmen.
Typische Witterungsschäden im Herbst sind Schäden am Auto. Herunterfallende Äste, Kastanien, Eicheln oder sogar größere Tannenzapfen können schnell dafür sorgen, dass das Auto auf verschiede Art und Weise beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei nur um das Fensterglas, wofür die Glasversicherung Zahlungen leisten müsste – die Kosten wären für die meisten Menschen zwar nur lästig, sollten aber dennoch von der Versicherung übernommen werden, da sie gerade zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Bei größeren, schwereren Ästen kann es durchaus auch zu Karosserieschäden kommen, deren Reparatur nicht mehr ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Besonders Hagelschäden können auch das ganze Auto betreffen. Größere Hagelkörner können Scheiben einschlagen, Dellen in die Karosserie schlagen und das gesamte Auto damit fahrunfähig machen.
Der Gutachter der Versicherung
Versicherungsgesellschaften verfügen über eigene Gutachter. Diese werden beispielsweise zur Begutachtung des Schadens eingesetzt, wenn sich zwei Versicherungen darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Dies kann auch im Herbst relevant sein – durch nasse Straßen, Nebel und die frühe Dunkelheit kann es mit höherer Wahrscheinlichkeit auch zu Verkehrsunfällen kommen, deren Hergang geklärt werden muss. Versicherungen schicken aber auch dann ihre eigenen Gutachter zum beschädigten Objekt, wenn sie sich erhoffen, weniger Geld dafür auszahlen zu müssen, als ursprünglich vereinbart wurde.
Wenn es zum Streit mit der Versicherung über einen entstandenen Schaden kommt, sollte man daher nicht auf den Gutachter vertrauen, den sie zur Beurteilung des Sachverhaltes schickt. Stattdessen kann man sich viel Zeit sparen und sich direkt an den Anwalt wenden. Dieser wird den Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter herstellen, der den Sachverhalt ebenfalls prüft und weder vom Versicherungsnehmer noch von der Gesellschaft beeinflusst ist. Auf diese Weise erhält man eine fachlich richtige Beurteilung und muss nicht darauf vertrauen, dass die Angaben der Versicherungsgesellschaft richtig sind. Auf den Gutachter kann man dabei bestehen, wenn man erkennt, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung sinnlos wäre. Wenn man selbst Recht behält, muss die Versicherung die Kosten des Gutachters übernehmen – bei einem Verkehrsunfall muss er von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Wichtig: Schutzvorkehrungen treffen
Selbst einem unabhängigen Gutachter wird es nicht verborgen bleiben, wenn man selbst eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Ein marodes Dach, das nicht erneuert wurde, obwohl offensichtlich gewesen wäre, dass es eine Aufbesserung nötig hätte, kann auch vom Gutachter nicht beschönigt werden, wenn es beim Sturm beschädigt wurde. Dasselbe gilt auch fürs Auto: Es sollte nach Möglichkeit immer möglichst sicher untergestellt werden, auch der Fahrstil sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Solange man allerdings diese grundsätzlichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet und das Eigentum nach Kräften vor Schäden schützt, kann der Gutachter eine wertvolle Hilfe dabei sein, auch vor der Versicherungsgesellschaft Recht zu bekommen.
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