Archive for the ‘Tipps’ Category

Herbstzeit = Sturmzeit

Dienstag, Oktober 26th, 2010

Ärger mit der Versicherung, Gutachter einschalten

Der Herbst bringt goldene Blätter, reife Äpfel und letzte sonnige Tage mit sich, aber auch Stürme, Hegel und andere unwirtliche Witterungsbedingungen. Dadurch können diverse Schäden entstehen, die nicht nur den Schaden selbst bedeuten, sondern vor allem langwierige Streitgespräche mit der Versicherung, die den Schaden übernehmen sollte. Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es durchaus verständlich, dass Versicherungen immer weniger Schadensfälle übernehmen wollen – noch dazu kommt es im Herbst vermehrt zu Schäden, die oft nicht eindeutig eingeordnet werden können. In solchen Situationen sollte man sich gar nicht erst auf nervenaufreibende Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft einlassen, sondern sofort einen Gutachter hinzuziehen.

Was leistet der Gutachter?

Beim Gutachter handelt es sich um eine Person, die fachlich dazu qualifiziert ist, Schäden an Objekten auf einen bestimmten Einfluss zurückzuführen. Eingesetzt werden sie vor allem durch die Versicherung selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden sich tatsächlich so ereignet hat, wie der Versicherungsnehmer ihn beschrieben hat. In solchen Fällen wird das beschädigte Objekt vom Gutachter analysiert und es wird festgestellt, ob der Schaden wie beschrieben entstanden ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Wann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden?

Viele typische Herbstschäden werden von Versicherungen nicht ohne weiteres übernommen. Die meisten Gesellschaften suchen stattdessen nach einer Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch Argumentation zu entgehen, bis die Versicherungsnehmer entnervt aufgeben und selbst den Schaden bezahlen. Damit wären allerdings alle monatlichen Beiträge für die Versicherung Geldverschwendung gewesen – das muss nicht sein. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt für einen Gutachter dann gekommen, wenn man erkennt, dass die Versicherung eine Diskussion begonnen hat, die sich ohne die Meinung eines Fachmanns nicht lösen lassen würde.

Häuser oder Hausdächer, die gegen Sturmschäden versichert sind, werden bei besonders schweren Herbststürmen von dieser Gebrauch machen müssen. Die Schäden sind oft so teuer, dass die Hausbesitzer sie niemals selbst tragen könnten. Vor allem dann, wenn durch die Schäden am Dach noch zusätzliche Wasserschäden dazugekommen sind, ist es kritisch. Der Gutachter kann nachvollziehen, welche Folgeschäden durch die Beschädigung des Dachs entstanden sind, wodurch die Versicherung gezwungen ist, auch diese vertragsgemäß zu übernehmen.

Typische Witterungsschäden im Herbst sind Schäden am Auto. Herunterfallende Äste, Kastanien, Eicheln oder sogar größere Tannenzapfen können schnell dafür sorgen, dass das Auto auf verschiede Art und Weise beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei nur um das Fensterglas, wofür die Glasversicherung Zahlungen leisten müsste – die Kosten wären für die meisten Menschen zwar nur lästig, sollten aber dennoch von der Versicherung übernommen werden, da sie gerade zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Bei größeren, schwereren Ästen kann es durchaus auch zu Karosserieschäden kommen, deren Reparatur nicht mehr ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Besonders Hagelschäden können auch das ganze Auto betreffen. Größere Hagelkörner können Scheiben einschlagen, Dellen in die Karosserie schlagen und das gesamte Auto damit fahrunfähig machen.

Der Gutachter der Versicherung

Versicherungsgesellschaften verfügen über eigene Gutachter. Diese werden beispielsweise zur Begutachtung des Schadens eingesetzt, wenn sich zwei Versicherungen darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Dies kann auch im Herbst relevant sein – durch nasse Straßen, Nebel und die frühe Dunkelheit kann es mit höherer Wahrscheinlichkeit auch zu Verkehrsunfällen kommen, deren Hergang geklärt werden muss. Versicherungen schicken aber auch dann ihre eigenen Gutachter zum beschädigten Objekt, wenn sie sich erhoffen, weniger Geld dafür auszahlen zu müssen, als ursprünglich vereinbart wurde.

Wenn es zum Streit mit der Versicherung über einen entstandenen Schaden kommt, sollte man daher nicht auf den Gutachter vertrauen, den sie zur Beurteilung des Sachverhaltes schickt. Stattdessen kann man sich viel Zeit sparen und sich direkt an den Anwalt wenden. Dieser wird den Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter herstellen, der den Sachverhalt ebenfalls prüft und weder vom Versicherungsnehmer noch von der Gesellschaft beeinflusst ist. Auf diese Weise erhält man eine fachlich richtige Beurteilung und muss nicht darauf vertrauen, dass die Angaben der Versicherungsgesellschaft richtig sind. Auf den Gutachter kann man dabei bestehen, wenn man erkennt, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung sinnlos wäre. Wenn man selbst Recht behält, muss die Versicherung die Kosten des Gutachters übernehmen – bei einem Verkehrsunfall muss er von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Wichtig: Schutzvorkehrungen treffen

Selbst einem unabhängigen Gutachter wird es nicht verborgen bleiben, wenn man selbst eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Ein marodes Dach, das nicht erneuert wurde, obwohl offensichtlich gewesen wäre, dass es eine Aufbesserung nötig hätte, kann auch vom Gutachter nicht beschönigt werden, wenn es beim Sturm beschädigt wurde. Dasselbe gilt auch fürs Auto: Es sollte nach Möglichkeit immer möglichst sicher untergestellt werden, auch der Fahrstil sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Solange man allerdings diese grundsätzlichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet und das Eigentum nach Kräften vor Schäden schützt, kann der Gutachter eine wertvolle Hilfe dabei sein, auch vor der Versicherungsgesellschaft Recht zu bekommen.

Schimmel in der Wohnung

Dienstag, März 2nd, 2010

Für die Mieter ist es immer ein Schock: beim Blick hinter den Schrank, das Sofa oder in die Zimmerecke zeigt sich Schimmel. Still und leise hat sich an der Wand ein dunkler, pelzartiger Belag gebildet. Für die Betroffenen eine Katastrophe, aber keine Seltenheit – denn der Schimmelpilz ist nicht besonders anspruchsvoll: 20 Grad Celsius und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit genügen ihm, um loszulegen.

Oft wird nun bei kleineren Flächen mit Mittelchen aus dem Baumarkt versucht, der Lage Herr zu werden. Vielfach ist der Erfolg aber nur von kurzer Dauer, denn gerade wenn bauliche Mängel Ursache des Schimmelbefalls sind, können diese Selbstversuche nur einen vorübergehenden und kosmetischen Effekt haben. Spätestens wenn der Schimmelpilz sich immer wieder durchsetzt und dabei in atemberaubender Geschwindigkeit sein Territorium erweitert, wird der Anruf beim Vermieter unumgänglich.

Das ist dann oft der Punkt, an dem sich die Fronten schnell verhärten. Beide Seiten finden in der Regel genügend Argumente, die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Verantwortungsbereich des jeweils anderen zu vermuten. Während die Mieter Fehler im baulichen Zustand des Hauses als Ursache annehmen, unterstellen die Vermieter gern – und oftmals ebenso voreilig – falsches Heizverhalten, unzureichende Lüftung und unsachgemäße Aufstellung der Möbel durch die Mieter. Die wahren Gründe der oftmals komplexen Entstehungsweise des Schimmelpilzbefalls werden dabei meist nur sehr unzureichend diagnostiziert. Das Zusammenspiel von baulichen Besonderheiten, jahreszeitlich bedingten Wetterextremen und individuellem Mieterverhalten bei Lüftung und Heizung kann in dieser festgefahrenen Situation vielfach von beiden Parteien nicht mehr objektiv beurteilt werden.

Dabei nützt dieses Beharren auf dem jeweils eigenen Standpunkt nur einem: dem Schimmelpilz. Während Telefonate und Schriftstücke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hin- und hergehen, halbherzige und unzureichende Maßnahmen ergriffen werden, kann er sich weiter einnisten und ausbreiten. Und dabei wäre eigentlich wirkungsvolles und zügiges Vorgehen angebracht: Schimmelpilze in Wohnräumen sehen nicht nur hässlich aus, sie zerstören langfristig Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. So führen sie oft zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Augenentzündungen und Hauterkrankungen – in extremen Fällen sogar zu Neurodermitis. Sogar der direkte Befall innerer Organe durch den Schimmelpilz ist möglich.

Bevor Mieter und Vermieter also wutentbrannt jeden Dialog abbrechen und sich erst wieder vor Gericht treffen, sollten sie vielmehr mit kühlem Kopf und rechtzeitig darüber nachdenken, einen neutralen Gutachter oder Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann – wissenschaftlich fundiert – am besten die gesamte Situation mit all ihren Wechselwirkungen überschauen und dabei feststellen, welche der möglichen Faktoren zum Schimmelpilzbefall geführt haben. Er wird Vorschläge unterbreiten, wie kompetent Abhilfe geschaffen werden kann. Zudem ist er mittels moderner Diagnosetechnik in der Lage zu prüfen, ob und welche Gesundheitsgefahr von dem im konkreten Fall vorliegenden Schimmelpilz ausgeht.

Ein von Mieter und Vermieter gemeinsam beauftragter, neutraler Gutachter ist bei Schimmelpilzbefall in Wohnräumen also eine kluge Investition für alle Beteiligten: gut für eine wirkungsvolle und ursächliche Behebung des Problems, gut für die Bausubstanz und gut für die Gesundheit der Bewohner.

Gutachter und Sachverständige für alle Fachgebiete

Donnerstag, September 10th, 2009

Gutachter-Info ist das Verzeichnis für Gutachter und Sachverständige – sowohl freie als auch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind bei uns Mitglied.

Wenn Sie Ärger mit Ihrer Mietwohnung haben, sei es Schimmelbefall im Badezimmer oder am Fenster in der Küche, unsere Experten helfen Ihnen sowohl in solchen Fällen als auch bei Wasserschäden, Brand- sowie Rauchschäden.
Fachmännischen Rat bieten Sachverständige aus den Bereichen Schimmel, Innenraumschadstoffe sowie Schäden an Gebäuden. Bei einem ungeklärten Wohnungsbrand helfen Gutachter aus dem Bereich Brandschutz und Brandursachen.

Kontaktformular auf Ihrer Profilseite

Mittwoch, September 9th, 2009

Nutzen Sie den vollen Funktionsumfang von unserem Gutachterportal und schalten Sie Ihr eigenes Kontaktformular auf Ihrer Profilseite frei. Durch das Kontaktformular können Suchende direkt mit Ihnen Kontakt via Email aufnehmen.

image thumb Kontaktformular auf Ihrer Profilseite

Wenn das Kontaktformular auf Ihrer Profilseite nicht angezeigt wird, dann müssen Sie Ihre Emailadresse angeben. Loggen Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten ein. Wenn Sie die Zugangsdaten nicht zur Hand haben, rufen Sie uns an. Wir können dann Ihre Emailadresse hinterlegen und Ihnen die neuen Zugangsdaten direkt per Email zustellen.

So können Sie nicht nur das Kontaktformular auf Ihrer Profilseite aktivieren, sondern auch gleich Ihre anderen Angaben überprüfen und aktualisieren.

Peppen Sie Ihre Homepage auf!

Montag, September 7th, 2009

Wenn Sie neben Ihrem Profil auf Gutachter-Info.de auch noch eine private Homepage betreiben, dann bieten wir Ihnen zusätzlich Werbemittel und Banner zum Einbau an. Mit unseren Werbemitteln können Sie auf Ihren Eintrag im Gutachterverzeichnis hinweisen.

Die Vorteile, wenn Sie auf Ihr eigenes Profil hinweisen:

  1. Besucher können das Kontaktformular nutzen und ohne ein Emailprogramm zu öffnen Ihnen eine Nachricht zukommen lassen.
  2. Das Datenblatt kann vom Suchenden ausgedruckt werden. Darauf sind alle notwendige Daten für eine Kontaktaufnahme vermerkt.
  3. Ebenfalls finden Suchende Ihre digitale Visitenkarte für Outlook und das Handy.
  4. Durch das Verlinken von Ihrer eigenen Homepage auf Ihre Profilseite bei Gutachter-Info verbessern Sie Ihre Position in den Google-Suchergebnisse.

Im Folgenden sehen Sie eine Auswahl unserer Werbemittel. Hier finden Sie alle Werbemittel.

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Nutzen Sie also unsere Werbemittel und bauen Sie noch heute einen Banner in Ihre eigene Homepage ein.