Posts Tagged ‘Gutachter’

Herbstzeit = Sturmzeit

Dienstag, Oktober 26th, 2010

Ärger mit der Versicherung, Gutachter einschalten

Der Herbst bringt goldene Blätter, reife Äpfel und letzte sonnige Tage mit sich, aber auch Stürme, Hegel und andere unwirtliche Witterungsbedingungen. Dadurch können diverse Schäden entstehen, die nicht nur den Schaden selbst bedeuten, sondern vor allem langwierige Streitgespräche mit der Versicherung, die den Schaden übernehmen sollte. Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten ist es durchaus verständlich, dass Versicherungen immer weniger Schadensfälle übernehmen wollen – noch dazu kommt es im Herbst vermehrt zu Schäden, die oft nicht eindeutig eingeordnet werden können. In solchen Situationen sollte man sich gar nicht erst auf nervenaufreibende Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft einlassen, sondern sofort einen Gutachter hinzuziehen.

Was leistet der Gutachter?

Beim Gutachter handelt es sich um eine Person, die fachlich dazu qualifiziert ist, Schäden an Objekten auf einen bestimmten Einfluss zurückzuführen. Eingesetzt werden sie vor allem durch die Versicherung selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden sich tatsächlich so ereignet hat, wie der Versicherungsnehmer ihn beschrieben hat. In solchen Fällen wird das beschädigte Objekt vom Gutachter analysiert und es wird festgestellt, ob der Schaden wie beschrieben entstanden ist oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Wann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden?

Viele typische Herbstschäden werden von Versicherungen nicht ohne weiteres übernommen. Die meisten Gesellschaften suchen stattdessen nach einer Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch Argumentation zu entgehen, bis die Versicherungsnehmer entnervt aufgeben und selbst den Schaden bezahlen. Damit wären allerdings alle monatlichen Beiträge für die Versicherung Geldverschwendung gewesen – das muss nicht sein. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt für einen Gutachter dann gekommen, wenn man erkennt, dass die Versicherung eine Diskussion begonnen hat, die sich ohne die Meinung eines Fachmanns nicht lösen lassen würde.

Häuser oder Hausdächer, die gegen Sturmschäden versichert sind, werden bei besonders schweren Herbststürmen von dieser Gebrauch machen müssen. Die Schäden sind oft so teuer, dass die Hausbesitzer sie niemals selbst tragen könnten. Vor allem dann, wenn durch die Schäden am Dach noch zusätzliche Wasserschäden dazugekommen sind, ist es kritisch. Der Gutachter kann nachvollziehen, welche Folgeschäden durch die Beschädigung des Dachs entstanden sind, wodurch die Versicherung gezwungen ist, auch diese vertragsgemäß zu übernehmen.

Typische Witterungsschäden im Herbst sind Schäden am Auto. Herunterfallende Äste, Kastanien, Eicheln oder sogar größere Tannenzapfen können schnell dafür sorgen, dass das Auto auf verschiede Art und Weise beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei nur um das Fensterglas, wofür die Glasversicherung Zahlungen leisten müsste – die Kosten wären für die meisten Menschen zwar nur lästig, sollten aber dennoch von der Versicherung übernommen werden, da sie gerade zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Bei größeren, schwereren Ästen kann es durchaus auch zu Karosserieschäden kommen, deren Reparatur nicht mehr ohne weiteres aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Besonders Hagelschäden können auch das ganze Auto betreffen. Größere Hagelkörner können Scheiben einschlagen, Dellen in die Karosserie schlagen und das gesamte Auto damit fahrunfähig machen.

Der Gutachter der Versicherung

Versicherungsgesellschaften verfügen über eigene Gutachter. Diese werden beispielsweise zur Begutachtung des Schadens eingesetzt, wenn sich zwei Versicherungen darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Dies kann auch im Herbst relevant sein – durch nasse Straßen, Nebel und die frühe Dunkelheit kann es mit höherer Wahrscheinlichkeit auch zu Verkehrsunfällen kommen, deren Hergang geklärt werden muss. Versicherungen schicken aber auch dann ihre eigenen Gutachter zum beschädigten Objekt, wenn sie sich erhoffen, weniger Geld dafür auszahlen zu müssen, als ursprünglich vereinbart wurde.

Wenn es zum Streit mit der Versicherung über einen entstandenen Schaden kommt, sollte man daher nicht auf den Gutachter vertrauen, den sie zur Beurteilung des Sachverhaltes schickt. Stattdessen kann man sich viel Zeit sparen und sich direkt an den Anwalt wenden. Dieser wird den Kontakt zu einem unabhängigen Gutachter herstellen, der den Sachverhalt ebenfalls prüft und weder vom Versicherungsnehmer noch von der Gesellschaft beeinflusst ist. Auf diese Weise erhält man eine fachlich richtige Beurteilung und muss nicht darauf vertrauen, dass die Angaben der Versicherungsgesellschaft richtig sind. Auf den Gutachter kann man dabei bestehen, wenn man erkennt, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung sinnlos wäre. Wenn man selbst Recht behält, muss die Versicherung die Kosten des Gutachters übernehmen – bei einem Verkehrsunfall muss er von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Wichtig: Schutzvorkehrungen treffen

Selbst einem unabhängigen Gutachter wird es nicht verborgen bleiben, wenn man selbst eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Ein marodes Dach, das nicht erneuert wurde, obwohl offensichtlich gewesen wäre, dass es eine Aufbesserung nötig hätte, kann auch vom Gutachter nicht beschönigt werden, wenn es beim Sturm beschädigt wurde. Dasselbe gilt auch fürs Auto: Es sollte nach Möglichkeit immer möglichst sicher untergestellt werden, auch der Fahrstil sollte an die Witterungsbedingungen angepasst werden. Solange man allerdings diese grundsätzlichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet und das Eigentum nach Kräften vor Schäden schützt, kann der Gutachter eine wertvolle Hilfe dabei sein, auch vor der Versicherungsgesellschaft Recht zu bekommen.

Beeidigung & Vereidigung – der Unterschied

Mittwoch, Oktober 13th, 2010

Uneinheitliche Sprachregelungen sorgen für erhebliche Verwirrung

Wer die Berichterstattung über anhängige Verfahren und über die hoch interessante Thematik Gutachter/Sachverständige aufmerksam verfolgt, merkt sicherlich, dass es hier des Öfteren zu einer gehörigen Verwirrung bei den Begrifflichkeiten kommt. Selbst die Gesetze und Verordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer sprechen hier nicht immer eine einheitliche Sprache.

Hier einige Versuche der Klarstellung: Wenn eine vereidigte zertifizierte Sachverständige oder ein staatlich beeideter und anerkannter Sachverständiger die Aussagen des erbrachten Gutachtens vor Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens noch einmal unter Eid bestätigen soll, so spricht man von einer Beeidigung.

Der in der Umgangssprache häufig anzutreffende Begriff der "Vereidigung" ist sowohl hier als auch im Zusammenhang mit Zeugenaussagen unter Eid vor einem Gericht eigentlich nicht zutreffend. Bereits das Gesetz, im Falle einer Zeugenaussage beeideten Zeugenaussage vor Gericht zum Beispiel der § 452 ZPO (Zivilprozessordnung), spricht schon in seiner Überschrift von einer "Beeidigung der Partei". Gemeint ist mit dem Begriff "Partei" jede in einem Prozess beteiligte juristische oder natürliche Person, neben Zeugen und Anwälten also auch nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, den Begriff Vereidigung gibt es natürlich auch außerhalb von Sachverständigen und Gutachten, sie bezeichnet im Allgemeinen aber andere Vorgänge. Vereidigt werden beispielsweise die zukünftigen Inhaber politischer Ämter, in manchen Ländern und Bundesländern sogar alle Beamten im Staatsdienst, in vielen Fällen auch die Angehörigen der Streitkräfte und der Polizeiorgane. In einigen Ländern, beispielsweise den USA, werden sogar alle zukünftigen Staatsbürger offiziell auf die Verfassung vereidigt.

Voraussetzungen für nicht zertifizierte Gutachter und zertifizierte Sachverständige

Mittwoch, September 29th, 2010

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Gutachter sind natürlich Expertenwissen und Sachkunde auf einem komplexen Fachgebiet. "Gutachter" beziehungsweise "Gutachterin" darf sich in Deutschland jeder nennen, auch ohne objektiven und staatlich geprüften Nachweis der tatsächlich vorhandenen Sachkunde.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Bezeichnung "Sachverständiger" aus, diese zählt zu den so genannten geschützten Berufsbezeichnungen und darf somit auch nur von Personen geführt werden, die ihre Qualifikation und ihre Sachkunde vor staatlichen Stellen nachgewiesen haben und als Sachverständige vereidigt wurden.

Zur Veranschaulichung: Jeder Architekt, Statiker oder Ingenieur kann Gutachter sein und Gutachten erstellen, zum Sachverständigen in Baufragen werden sie allerdings erst durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Ganz ähnlich sieht es zum Beispiel auf dem wichtigen Gebiet der Übersetzungen aus. Jeder mit den entsprechenden Sprachfertigkeiten kann eine Übersetzung oder eine sprachliches Gutachten erstellen, nur als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzter beziehungsweise Dolmetscher dürfen sich diese Fachkräfte aber tatsächlich als Sachverständige bezeichnen. In diesem Fall sind sie also Sachverständige im Bereich der Sprachmittlung.

Der Sinn dieser Reglementierung liegt auf der Hand, denn an die Güte der erstellten Übersetzungen beziehungsweise der erstellten Baugutachten werden von Behörden und anderen staatlichen Stellen in der Praxis schließlich hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt.

Schimmel in der Wohnung

Dienstag, März 2nd, 2010

Für die Mieter ist es immer ein Schock: beim Blick hinter den Schrank, das Sofa oder in die Zimmerecke zeigt sich Schimmel. Still und leise hat sich an der Wand ein dunkler, pelzartiger Belag gebildet. Für die Betroffenen eine Katastrophe, aber keine Seltenheit – denn der Schimmelpilz ist nicht besonders anspruchsvoll: 20 Grad Celsius und 70 Prozent Luftfeuchtigkeit genügen ihm, um loszulegen.

Oft wird nun bei kleineren Flächen mit Mittelchen aus dem Baumarkt versucht, der Lage Herr zu werden. Vielfach ist der Erfolg aber nur von kurzer Dauer, denn gerade wenn bauliche Mängel Ursache des Schimmelbefalls sind, können diese Selbstversuche nur einen vorübergehenden und kosmetischen Effekt haben. Spätestens wenn der Schimmelpilz sich immer wieder durchsetzt und dabei in atemberaubender Geschwindigkeit sein Territorium erweitert, wird der Anruf beim Vermieter unumgänglich.

Das ist dann oft der Punkt, an dem sich die Fronten schnell verhärten. Beide Seiten finden in der Regel genügend Argumente, die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Verantwortungsbereich des jeweils anderen zu vermuten. Während die Mieter Fehler im baulichen Zustand des Hauses als Ursache annehmen, unterstellen die Vermieter gern – und oftmals ebenso voreilig – falsches Heizverhalten, unzureichende Lüftung und unsachgemäße Aufstellung der Möbel durch die Mieter. Die wahren Gründe der oftmals komplexen Entstehungsweise des Schimmelpilzbefalls werden dabei meist nur sehr unzureichend diagnostiziert. Das Zusammenspiel von baulichen Besonderheiten, jahreszeitlich bedingten Wetterextremen und individuellem Mieterverhalten bei Lüftung und Heizung kann in dieser festgefahrenen Situation vielfach von beiden Parteien nicht mehr objektiv beurteilt werden.

Dabei nützt dieses Beharren auf dem jeweils eigenen Standpunkt nur einem: dem Schimmelpilz. Während Telefonate und Schriftstücke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hin- und hergehen, halbherzige und unzureichende Maßnahmen ergriffen werden, kann er sich weiter einnisten und ausbreiten. Und dabei wäre eigentlich wirkungsvolles und zügiges Vorgehen angebracht: Schimmelpilze in Wohnräumen sehen nicht nur hässlich aus, sie zerstören langfristig Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. So führen sie oft zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Augenentzündungen und Hauterkrankungen – in extremen Fällen sogar zu Neurodermitis. Sogar der direkte Befall innerer Organe durch den Schimmelpilz ist möglich.

Bevor Mieter und Vermieter also wutentbrannt jeden Dialog abbrechen und sich erst wieder vor Gericht treffen, sollten sie vielmehr mit kühlem Kopf und rechtzeitig darüber nachdenken, einen neutralen Gutachter oder Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann – wissenschaftlich fundiert – am besten die gesamte Situation mit all ihren Wechselwirkungen überschauen und dabei feststellen, welche der möglichen Faktoren zum Schimmelpilzbefall geführt haben. Er wird Vorschläge unterbreiten, wie kompetent Abhilfe geschaffen werden kann. Zudem ist er mittels moderner Diagnosetechnik in der Lage zu prüfen, ob und welche Gesundheitsgefahr von dem im konkreten Fall vorliegenden Schimmelpilz ausgeht.

Ein von Mieter und Vermieter gemeinsam beauftragter, neutraler Gutachter ist bei Schimmelpilzbefall in Wohnräumen also eine kluge Investition für alle Beteiligten: gut für eine wirkungsvolle und ursächliche Behebung des Problems, gut für die Bausubstanz und gut für die Gesundheit der Bewohner.

Zugriffszahlen für Januar 2010 versendet

Dienstag, Februar 2nd, 2010

Wir haben gestern Abend den Newsletter den Newsletter mit den Zugriffszahlen für den Monat Januar versendet.

Sollten Sie keinen Newsletter erhalten haben, so loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und überprüfen Sie, ob eine korrekte Emailadresse hinterlegt ist. Wenn Sie sich nicht einloggen können, wenden Sie sich an unseren Support.

Noch besser suchen und finden – Portale für Bundesländer

Samstag, November 21st, 2009

Derzeit Testen wir eine Neuerung bei Gutachter-Info. Für jedes Bundesland wollen wir ein Portal schaffen, welches alle eingetragenen Städte und Fachgebiete jedes Bundeslands bündelt und einfach zugänglich macht.

Wir haben für jedes Bundesland bereits einige Informationen gesammelt. So erhält man für jedes Bundesland die Hauptstadt angezeigt, sowie die Einwohneranzahl und die Gesamtfläche jedes Bundeslands.

Der Suchende erhält übersichtlich einen Überblick über die Städte im jeweiligen Bundesland, die im Gutachterverzeichnis von Gutachter-Info vertreten sind. Ebenso sind die Fachgebiete pro Bundesland gebündelt.

Unsere Bundesland-Portale für Gutachter

5x 20 Euro Amazon-Gutschein gewinnen!

Mittwoch, September 23rd, 2009

Nach dem Neustart unserer Datenbank für Gutachter und Sachverständige wollen wir nun die Werbetrommel rühren und unseren Service bekannter machen. Hierzu verlosen wir

5x 20 Euro Gutscheine von Amazon

Was musst du dafür tun?

  1. Schreibe einen Beitrag in deinem Blog über Gutachter-Info und unseren Service.
  2. Der Beitrag sollte mindestens 200 Wörter lang sein, gerne auch mehr.
  3. Setze einen Link auf unsere Homepage http://www.gutachter-info.de/ und benutze dafür eines der folgenden Wörter:
    Sachverständige, Sachverständiger, Gutachter
  4. Weise auf dieses Gewinnspiel hin und verlinke es. So erhalten wir einen Trackback und du nimmst automatisch am Gewinnspiel teil.
  5. Unsere Logos findest du hier ganz unten.
  6. Das 1:1 Übernehmen der Texte ist nicht erlaubt!
    Bitte schreibe in deinen eigenen Worten.

Was Gutachter-Info.de bietet

Gutachter-Info.de ist ein Service für Gutachter und Sachverständige, sowie für Suchende, die einen Gutachter und Sachverständigen für ein bestimmtes Fachgebiet suchen.

Für Suchende: Nach einem Autounfall oder bei Schimmel in der Mietswohnung wird ein unabhängiger Fachmann benötigt, der den Schaden bewertet und begutachtet. Gutachter-Info bietet eine umfangreiche und übersichtliche Suche, sowie ausführliche Profile und ein Datenblatt mit Anfahrtsskizze zum Ausdrucken.

Für Gutachter: Die Internetrecherche ist heutzutage das wichtigste Mittel zum Suchen und Finden von Experten für verschiedenste Fachgebiete. Nicht jeder hat das Wissen und Zeit eine eigene Homepage zu gestalten und vor allem zu Pflegen. Gutachter-Info.de bietet ein suchmaschinenoptimiertes Profil, eine Anfahrtskarte und ein digitales Datenblatt zum Ausdrucken. Im Profil können beliebig viele Fachgebiete und Branchen hinterlegt werden, weiterhin erhält der Gutachter ein eigenes Kontaktformular, so können Suchende schnell Kontakt mit dem Gutachter aufnehmen. Sogar ein Profilbild lässt sich einbinden.

Das Gewinnspiel läuft bis zum 23. Oktober 2009 und die Gewinner werden von kontaktiert, sowie hier im Blog veröffentlicht.

Offizielle Gutachter-Info Gruppe bei XING

Samstag, September 19th, 2009

 Offizielle Gutachter Info Gruppe bei XING Heute wurde unsere Gruppe bei XING freigeschaltet. So können wir nun auch Gutachter und Sachverständige, die bisher lediglich bei XING aktiv sind auf unseren Service hinweisen.

Unsere Neuigkeiten werden wir nun also nicht nur auf unserem Blog sondern auch direkt in der XING-Gruppe für Gutachter und Sachverständige veröffentlichen.

Gutachter und Sachverständige für alle Fachgebiete

Donnerstag, September 10th, 2009

Gutachter-Info ist das Verzeichnis für Gutachter und Sachverständige – sowohl freie als auch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind bei uns Mitglied.

Wenn Sie Ärger mit Ihrer Mietwohnung haben, sei es Schimmelbefall im Badezimmer oder am Fenster in der Küche, unsere Experten helfen Ihnen sowohl in solchen Fällen als auch bei Wasserschäden, Brand- sowie Rauchschäden.
Fachmännischen Rat bieten Sachverständige aus den Bereichen Schimmel, Innenraumschadstoffe sowie Schäden an Gebäuden. Bei einem ungeklärten Wohnungsbrand helfen Gutachter aus dem Bereich Brandschutz und Brandursachen.

Das Papier war leer!

Mittwoch, September 9th, 2009

Ich hatte eben ein freundliches Gespräch mit einem Kunden, der mich darauf hingewiesen hat, dass die Auslieferung unser Online-Rechnungen nicht ganz rechtskonform lief.  Auf der Rechnung fehlten Steuernummer, sowie alle anderen Daten. Eigentlich ist dies möglich, denn die Funktionen bei Gutachter-Info sind alle mehrfach getestet, bevor sie “Live” gehen.

Die Ursache war jedoch schnell gefunden: Das Papier war leer!
Beim Druck wurde unser Briefpapier nicht korrekt in das PDF Dokument eingebunden und so verschwanden auch alle Pflichtangaben wie von Geisterhand.

Wenn Sie sich also eine Online-Rechnung ausgedruckt haben, und diese wie die linke Rechnung aussieht, bitten wir Sie die Rechnung auszudrucken. Die Rechte Abbildung zeigt den eigentlich Sollzustand der digitalen Rechnungen.

image thumb Das Papier war leer! image thumb 3 Das Papier war leer!

Übrigens erhalten Sie Ihre Rechnung bei Vertragsverlängerung immer noch bequem per Post. Die digitalen Rechnungen dienen Ihnen lediglich für Ihre eigenen Unterlagen.