Viele Internetdienstleister, die Bezahldienste anbieten, schätzen den Vorteil gegenüber dem Offline-Verkauf, dass die gesamte Kommunikation mit dem Kunden digital abläuft. Angebote, Rechnungen, Lieferscheine, alles kommt digital, meist per PDF. Auch wenn es gerade ein Urteil des BGH gab, dass die Auslieferung der Rechnungen in lediglich digitaler form für rechtens erklärte, ist dies für Kunden meist unvorteilhaft, da Rechnungen selbst ausgedruckt werden müssen.
Gutachter-Info setzt sich dagegen von der Masse ab. Wir versenden auch weiterhin unsere Rechnungen schriftlich per Post. So haben Sie gleich ein papiernes Dokument auf einem offziellen Gutachter-Info Briefbogen für Ihre Unterlagen. Zusätzlich bieten wir den Download Ihrer Rechnungen als PDF-Dokument an.
Vielen Dank an Martin vom Shopbetreiber-Blog für den Hinweis zum Urteil.
Kontakt
AGB
Impressum
Hilfe