Posts Tagged ‘Sachverständige’

Beeidigung & Vereidigung – der Unterschied

Mittwoch, Oktober 13th, 2010

Uneinheitliche Sprachregelungen sorgen für erhebliche Verwirrung

Wer die Berichterstattung über anhängige Verfahren und über die hoch interessante Thematik Gutachter/Sachverständige aufmerksam verfolgt, merkt sicherlich, dass es hier des Öfteren zu einer gehörigen Verwirrung bei den Begrifflichkeiten kommt. Selbst die Gesetze und Verordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer sprechen hier nicht immer eine einheitliche Sprache.

Hier einige Versuche der Klarstellung: Wenn eine vereidigte zertifizierte Sachverständige oder ein staatlich beeideter und anerkannter Sachverständiger die Aussagen des erbrachten Gutachtens vor Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens noch einmal unter Eid bestätigen soll, so spricht man von einer Beeidigung.

Der in der Umgangssprache häufig anzutreffende Begriff der "Vereidigung" ist sowohl hier als auch im Zusammenhang mit Zeugenaussagen unter Eid vor einem Gericht eigentlich nicht zutreffend. Bereits das Gesetz, im Falle einer Zeugenaussage beeideten Zeugenaussage vor Gericht zum Beispiel der § 452 ZPO (Zivilprozessordnung), spricht schon in seiner Überschrift von einer "Beeidigung der Partei". Gemeint ist mit dem Begriff "Partei" jede in einem Prozess beteiligte juristische oder natürliche Person, neben Zeugen und Anwälten also auch nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, den Begriff Vereidigung gibt es natürlich auch außerhalb von Sachverständigen und Gutachten, sie bezeichnet im Allgemeinen aber andere Vorgänge. Vereidigt werden beispielsweise die zukünftigen Inhaber politischer Ämter, in manchen Ländern und Bundesländern sogar alle Beamten im Staatsdienst, in vielen Fällen auch die Angehörigen der Streitkräfte und der Polizeiorgane. In einigen Ländern, beispielsweise den USA, werden sogar alle zukünftigen Staatsbürger offiziell auf die Verfassung vereidigt.

Voraussetzungen für nicht zertifizierte Gutachter und zertifizierte Sachverständige

Mittwoch, September 29th, 2010

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Gutachter sind natürlich Expertenwissen und Sachkunde auf einem komplexen Fachgebiet. "Gutachter" beziehungsweise "Gutachterin" darf sich in Deutschland jeder nennen, auch ohne objektiven und staatlich geprüften Nachweis der tatsächlich vorhandenen Sachkunde.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Bezeichnung "Sachverständiger" aus, diese zählt zu den so genannten geschützten Berufsbezeichnungen und darf somit auch nur von Personen geführt werden, die ihre Qualifikation und ihre Sachkunde vor staatlichen Stellen nachgewiesen haben und als Sachverständige vereidigt wurden.

Zur Veranschaulichung: Jeder Architekt, Statiker oder Ingenieur kann Gutachter sein und Gutachten erstellen, zum Sachverständigen in Baufragen werden sie allerdings erst durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Ganz ähnlich sieht es zum Beispiel auf dem wichtigen Gebiet der Übersetzungen aus. Jeder mit den entsprechenden Sprachfertigkeiten kann eine Übersetzung oder eine sprachliches Gutachten erstellen, nur als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzter beziehungsweise Dolmetscher dürfen sich diese Fachkräfte aber tatsächlich als Sachverständige bezeichnen. In diesem Fall sind sie also Sachverständige im Bereich der Sprachmittlung.

Der Sinn dieser Reglementierung liegt auf der Hand, denn an die Güte der erstellten Übersetzungen beziehungsweise der erstellten Baugutachten werden von Behörden und anderen staatlichen Stellen in der Praxis schließlich hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt.

Nicht staatlich anerkannte Gutachter und staatlich anerkannte Sachverständige

Mittwoch, September 15th, 2010

Obwohl die Bezeichnungen Gutachter und Sachverständige im allgemeinen Sprachgebrauch vielfach als Synonyme verwendet werden, bestehen einige fundamentale Unterschiede zwischen den Bereichen Sachverständige und nicht staatlich anerkannte Gutachter. Unter einem Gutachter sind nämlich erst einmal nur Personen zu verstehen, die eine besonderes Expertenwissen und eine besondere Sachkunde auf einem speziellen fachlichen Gebiet besitzen.

Einzige Voraussetzung um als Gutachter in Frage zu kommen, ist also ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen. Die von einer Gutachterin oder einem Gutachter abgegebene Stellungnahme trägt dann meist die Bezeichnung Gutachten, Stellungnahme oder Expertise. Der Begriff "Gutachter/in" ist so auch keine offizielle Berufsbezeichnung, sondern bezeichnet lediglich eine berufliche Funktion, die von einem Experten, meist zusätzlich zur eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit, ausgeübt wird.

Erst durch eine offizielle Bestellung und meist auch eine damit verbundene Vereidigung durch staatliche Stellen werden aus nicht zertifizierten Gutachter und nicht staatlich anerkannten Gutachtern dann zertifizierte Sachverständige und staatlich anerkannte Sachverständige.

Zugriffszahlen für Januar 2010 versendet

Dienstag, Februar 2nd, 2010

Wir haben gestern Abend den Newsletter den Newsletter mit den Zugriffszahlen für den Monat Januar versendet.

Sollten Sie keinen Newsletter erhalten haben, so loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und überprüfen Sie, ob eine korrekte Emailadresse hinterlegt ist. Wenn Sie sich nicht einloggen können, wenden Sie sich an unseren Support.

5x 20 Euro Amazon-Gutschein gewinnen!

Mittwoch, September 23rd, 2009

Nach dem Neustart unserer Datenbank für Gutachter und Sachverständige wollen wir nun die Werbetrommel rühren und unseren Service bekannter machen. Hierzu verlosen wir

5x 20 Euro Gutscheine von Amazon

Was musst du dafür tun?

  1. Schreibe einen Beitrag in deinem Blog über Gutachter-Info und unseren Service.
  2. Der Beitrag sollte mindestens 200 Wörter lang sein, gerne auch mehr.
  3. Setze einen Link auf unsere Homepage http://www.gutachter-info.de/ und benutze dafür eines der folgenden Wörter:
    Sachverständige, Sachverständiger, Gutachter
  4. Weise auf dieses Gewinnspiel hin und verlinke es. So erhalten wir einen Trackback und du nimmst automatisch am Gewinnspiel teil.
  5. Unsere Logos findest du hier ganz unten.
  6. Das 1:1 Übernehmen der Texte ist nicht erlaubt!
    Bitte schreibe in deinen eigenen Worten.

Was Gutachter-Info.de bietet

Gutachter-Info.de ist ein Service für Gutachter und Sachverständige, sowie für Suchende, die einen Gutachter und Sachverständigen für ein bestimmtes Fachgebiet suchen.

Für Suchende: Nach einem Autounfall oder bei Schimmel in der Mietswohnung wird ein unabhängiger Fachmann benötigt, der den Schaden bewertet und begutachtet. Gutachter-Info bietet eine umfangreiche und übersichtliche Suche, sowie ausführliche Profile und ein Datenblatt mit Anfahrtsskizze zum Ausdrucken.

Für Gutachter: Die Internetrecherche ist heutzutage das wichtigste Mittel zum Suchen und Finden von Experten für verschiedenste Fachgebiete. Nicht jeder hat das Wissen und Zeit eine eigene Homepage zu gestalten und vor allem zu Pflegen. Gutachter-Info.de bietet ein suchmaschinenoptimiertes Profil, eine Anfahrtskarte und ein digitales Datenblatt zum Ausdrucken. Im Profil können beliebig viele Fachgebiete und Branchen hinterlegt werden, weiterhin erhält der Gutachter ein eigenes Kontaktformular, so können Suchende schnell Kontakt mit dem Gutachter aufnehmen. Sogar ein Profilbild lässt sich einbinden.

Das Gewinnspiel läuft bis zum 23. Oktober 2009 und die Gewinner werden von kontaktiert, sowie hier im Blog veröffentlicht.

Offizielle Gutachter-Info Gruppe bei XING

Samstag, September 19th, 2009

 Offizielle Gutachter Info Gruppe bei XING Heute wurde unsere Gruppe bei XING freigeschaltet. So können wir nun auch Gutachter und Sachverständige, die bisher lediglich bei XING aktiv sind auf unseren Service hinweisen.

Unsere Neuigkeiten werden wir nun also nicht nur auf unserem Blog sondern auch direkt in der XING-Gruppe für Gutachter und Sachverständige veröffentlichen.

Gutachter und Sachverständige für alle Fachgebiete

Donnerstag, September 10th, 2009

Gutachter-Info ist das Verzeichnis für Gutachter und Sachverständige – sowohl freie als auch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind bei uns Mitglied.

Wenn Sie Ärger mit Ihrer Mietwohnung haben, sei es Schimmelbefall im Badezimmer oder am Fenster in der Küche, unsere Experten helfen Ihnen sowohl in solchen Fällen als auch bei Wasserschäden, Brand- sowie Rauchschäden.
Fachmännischen Rat bieten Sachverständige aus den Bereichen Schimmel, Innenraumschadstoffe sowie Schäden an Gebäuden. Bei einem ungeklärten Wohnungsbrand helfen Gutachter aus dem Bereich Brandschutz und Brandursachen.

Neuer Webauftritt von Gutachter-Info.de geht online!

Sonntag, August 30th, 2009

Neben dem neuen Design wurde auch viele technische Änderungen vorgenommen. Zu den Änderungen zählen unter anderem:

Profilseite

  • Personalisierbare Profilseiten
  • Druckfunktion für Profilseiten
  • Eigenes Kontaktformular
  • Anfahrtsskizze
  • Laden Sie ihr eigenes Profilfoto und Firmenlogo hoch

Suchfunktion

  • Verbesserte Algorithmen sorgen für präzisere Suchergebnisse
  • Volltextsuche erleichtert das Suchen und Finden
  • Gleichbehandlung – Jeder Gutachter wird angezeigt

Weitere Neuerungen

  • Verwalten Sie bis zu 3 Adressen pro Profileintrag
  • Geben Sie beliebig viele Suchbegriffe an, unter denen Sie gefunden werden wollen
  • Angabe beliebig vieler Branchen möglich
  • Automatische Rechnungserstellung online – sehen Sie jederzeit Ihre Rechnungen online ein
  • Erhalten Sie monatliche Statistiken zu Ihren Profilaufrufen